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Welche Pflichten gelten hinsichtlich des Reifenwechsels beim Anhänger?

Gelten für Anhänger die gleichen Bestimmungen bezüglich Sommer- bzw. Winterbereifung?

Nein! Entsprechend den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen bzw. Verordnungen müssen bei Anhänger die Reifen nicht saison- bzw. wetterbedingt gewechselt werden.

Die Pflicht zum Reifenwechsel bezieht sich auf Kraftfahrzeuge. Da ein Anhänger üblicherweise keinen eigenen Antrieb hat, gilt dieser demzufolge nicht als Kraftfahrzeug.

Eine Besonderheit gilt für Anhänger mit 100-km/h-Zulassung. Bei diesen müssen die Reifen nach sechs Jahren gewechselt bzw. erneuert werden.

Was ist nun sinnvoll? Winter-, Sommer- oder gar Allwetterreifen?

Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihren Besuch.

Allzeit gute Fahrt und immer ein fettes Profil wünscht Ihnen

Ihr Reifenservice Ostermair